Vorbemerkung: Die folgenden Ausführungen sind kein juristischer Rat. Es wird keine Gewähr und auch keine Haftung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Im Zweifelsfall fragen Sie bei den für Sie zuständigen Behörden (Meistens das Zollamt) oder bei einem Anwalt nach.
Die private oder gewerbliche Herstellung von Schnaps, Branntwein, Whisky usw. ist in den meisten Ländern der EU in der Regel mehr oder weniger streng reguliert durch den Staat. Je nach Land unterscheiden sich die einzelnen Regulierungen in Sachen maximal erlaubte Menge der Destillation, Anmeldung, Genehmigung und Besteuerung zum Teil erheblich voneinander. Damit es nicht zu kompliziert und zu unübersichtlich wird, beschränkt sich diese Übersicht daher auf die Länder Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Diese Ausführungen beziehen sich lediglich auf das legale Brennen von Schnaps als Hobby, also auf privater Basis. Gewerbliches Brennen ist nicht berücksichtigt!
Inhalt
Legal Schnaps brennen als Hobby in Deutschland
ACHTUNG! Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 nur noch in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. (s. Zoll Online: Private Herstellung von Alkohol durch Destillation in Deutschland)
Aussagen auf dieser Seite wie „Dürfen in Deutschland legal zum Schnapsbrennen verwendet werden“ sind damit ungültig! Wir übernehmen keine Haftung für irgendwelche legalen Probleme!
Alkohol ist in Deutschland recht kräftig besteuert. Insgesamt kennt das deutsche Steuerrecht insgesamt ganze fünf verschiedene Steuern auf Alkohol: die Schaumweinsteuer, die Biersteuer, die Branntweinsteuer, die Alkopopsteuer und die Zwischenerzeugnissteuer, die bei Getränke anfällt, die vom Alkoholgehalt her zwischen Wein und Spirituosen angesiedelt sind, also zum Beispiel Sherry, Port oder Madeira.
Ein Liter Bier wird dabei mit 9,44 Cent besteuert. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler besteht der Ladenpreis einer durchschnittlichen 0,75-Liter-Flasche Schaumwein zu 36 Prozent aus Steuern, bei Hochprozentigem wie Wodka oder Whisky macht die Steuer sogar mehr als die Hälfte des Ladenpreises aus. (Stand Aug. 2015, Quelle: Welt.de). Insgesamt verdient der Staat durch die Einnahmen der Alkoholsteuern jedes Jahr Milliarden. Die Gesamteinnahmen im Jahr 2018 beliefen sich auf ca. 2,1 Milliarden Euro (Quelle: Bundesfinanzministerium: Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2018).
Klar, dass sich der Bund diese gute Einnahmequelle nicht aus der Hand nehmen lassen will. Aus diesem Grund, und aus gesundheitspolitischen Gründen und Gründen der Suchtbekämpfung, ist in Deutschland das Brennen von Schnaps sehr stark reglementiert und, bis auf eine kleine Ausnahme, für Privatpersonen faktisch verboten.
Die Branntweingewinnung ist in Deutschland grundsätzlich nur in sogenannten Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die private Herstellung von Branntwein ist in Deutschland daher unzulässig.
In Deutschland wurde die Herstellung von Branntwein u.a. durch das Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonoG) und der Brennereiordnung (BO) geregelt. Das Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonoG) trat zum 31. Dezember 2017 mit dem Branntweinmonopol außer Kraft; die steuerlichen Regelungen wurden in das Alkoholsteuergesetz (AlkStG) integriert, das das BranntwMonG insofern ersetzt.
Seit dem 1.1.2018 dürfen in Deutschland Brenn- und Reinigungsgeräte und sonstige Geräte, die nicht zur Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation bestimmt sind (z.B. zur Aromaölherstellung, Wasserdestillation) grundsätzlich gekauft und in Besitz gehalten werden. Der Erwerb von Brenn- und Reinigungsgeräten und sonstigen Geräten mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern ist beim zuständigen Hauptzollamt entsprechend anzuzeigen. Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Herstellung oder Reinigung von Alkohol durch Destillation geeignetes Gerät mit einem Raumgehalt von mehr als zwei Litern abgibt, hat dies dem zuständigen Hauptzollamt ebenfalls anzuzeigen. Die schriftliche Anzeige hat spätestens bei der Abgabe des Geräts zu erfolgen. Die Anzeige muss den Namen und die Anschrift des Empfängers sowie die Art und den Raumgehalt des Gerätes enthalten. (Alkoholsteuerverordnung – AlkStV,
§ 68 Gewerbliche Nutzung von Brenngeräten)
Umgekehrt heißt das, dass man seit dem 1.1.2018 in Deutschland Minibrennereien mit bis zu 2 Litern legal und ohne Anmeldung kaufen darf. In diesen Minidestillen darf aber kein Alkohol gebrannt werden! Auch die frühere Ausnahmeregelung, nach der man in Destillerien mit bis zu 0,5 l Brennvolumen legal Alkohol brennen durfte, existiert nicht mehr!
Die Minibrennerien mit bis zu 2 Litern Brennraum dürfen in Deutschland nur zur Destillation von Wasser, ätherischen Ölen, Hydrolaten, Heilmitteln, alchemistischen Experimenten oder zur Herstellung von Parfums und Naturkosmetik etc. genutzt werden.
Das Schwarzbrennen von Schnaps ist nach deutschem Recht ein Straftatbestand, genauso wie das Nichtbezahlen der Steuern, die für die genehmigte Herstellung von Branntwein fällig werden. Wer beim Schwarzbrennen erwischt wird, dem droht eine empfindliche Geldstrafe. Ebenso riskiert er eine mehrjährige Sperrung oder den kompletten Verlust seiner Brennlizenz, sofern überhaupt eine solche Lizenz vorhanden ist.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird durch den deutschen Zoll streng kontrolliert. Dieser wertet u.a. auch Transaktionen auf Ebay aus. Wer also auf die Idee kommt, sich über das Internet im Ausland eine Minibrennerei zu kaufen und sie sich nach Deutschland liefern lässt, muss damit rechnen, dass Zollbeamte zu Besuch kommen und unangenehme Fragen stellen.
Legal Schnaps brennen als Hobby in Österreich
Die Herstellung von Alkohol ist in Österreich grundsätzlich nur in Verschlussbrennereien erlaubt. Für Kleinerzeuger gibt es aber noch das Instrument der Abfindung. Alle mit Alkohol im Zusammenhang stehenden Einrichtungen (Grundstücke, Gebäude, Transportmittel, Geräte und Vorrichtungen etc.) unterliegen der amtlichen Aufsicht. Vorrichtungen zur Erzeugung von Alkohol mit einem Rauminhalt ab 2 Liter sind beim zuständigen Zollamt registrierungspflichtig (Herstellung, Kauf, Verkauf). Spirituosen, welche in Verkehr gebracht werden, haben dem Lebensmittelcodex zu entsprechen.
(Quelle: Handbuch Alkohol Österreich; Zahlen, Fakten, Trends 2009; PDF-Datei)
Nach dem §85 Alkoholsteuergesetz ist in Österreich jeder, der „… geeignete und üblicherweise zur Herstellung von Alkohol verwendete Vorrichtung mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter herstellt, erwirbt oder veräußert“ verpflichtet, „dies dem für die amtliche Aufsicht zuständigen Zollamt innerhalb einer Woche, gerechnet vom Eintritt des anzuzeigenden Ereignisses, schriftlich anzuzeigen.“
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Minibrennereien bis zu maximal 2 Litern nicht angemeldet werden müssen. Gemäß den gültigen Vorschriften in Österreich muss aber der Käufer für den Betrieb des Brennkessels beim zuständigen Zollamt ein Ansuchen auf Zulassung eines Brenngerätes stellen. Vor dem Beginn des Schnapsbrennens muss das Formular VSt4 (Anmeldung zur Alkoholherstellung gemäß § 62 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)) ausgefüllt werden. Die Anmeldung zur Alkoholherstellung ist seit 1.1.2022 grundsätzlich nur mehr elektronisch über FinanzOnline möglich. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Zollamt Österreich, Tel. 050 233 560..
Legal Schnaps brennen als Hobby in der Schweiz
Minidestillerien können in der Schweiz bis zu einer Größe von 3 Litern legal und ohne Bewilligung erworben werden. Mit diesen Destillen können ätherische Öle und Kräuteressenzen jeglicher Art hergestellt werden.
Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) überwacht die Herstellung und den Verkauf von Alkohol in der Schweiz. Die Produktion von Alkohol ist gemäß Alkoholgesetz für Privatpersonen nicht erlaubt. Wer in der Schweiz als Privatperson Eigenbrände herstellen will, muss zunächst den Rohstoff für den Brennprozess vorbereiten, also waschen, zerkleinern und einmaischen. Die vergorenen Maische muss dann einer konzessionierte Lohnbrennerei übergeben werden, die die Maische zur Spirituose brennt. Nach dem Brennen
muss auf die hergestellte Spirituose eine Steuer von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols entrichtet werden. Für einen Liter Obstbrand zu 40 % vol bedeutet dies beispielsweise eine Steuer von 11.60 Franken. Die Lohnbrennerei meldet der EAV mittels eines Formular, für wen und aus welchen Rohstoffen sie eine bestimmte Menge an Destillaten herstellte. Die Steuerrechnung schickt die EAV dann direkt der Person zu, die den Brennauftrag erteilt hat.
Weiterführende Links
- Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes
- Zoll Online – Herstellung von Branntwein (Deutschland)
- Brennereiordnung (BO) (Deutschland)
- Wikipedia (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Geist im Glas (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Handbuch Alkohol Österreich; Zahlen, Fakten, Trends 2009; PDF-Datei (Österreich)
- Alkoholsteuergesetz (Österreich)
- Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) (Schweiz)
- Eidgenössische Alkoholverwaltung (Schweiz)